Der Personenkeis

Wir bieten für folgende Leistungsberechtigten ambulante psychosoziale Assistenz an:

Frauen und Männer, die unter einer langwierigen seelischen / psychischen Erkrankung leiden (d.h. in der Regel länger als 6 Monate bestehend, rechtlich als Behinderung zu werten), im eigenen Wohnraum leben und psychosoziale Unterstützung benötigen.

Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr, die von legalem oder illegalem Drogenmissbrauch abhängig erkrankt sind und im Zuge einer Nachsorge oder Vorbereitung auf eine stationäre Maßnahme eine persönliche Begleitung und Betreuung zur Alltagsstabilisierung benötigen.

Männer und Frauen, die neben den oben beschriebenen Hilfelagen zusätzlich aus Strafhaft entlassen wurden und intensive Unterstützung zur Wiedereingliederung i. S. des Aufbaus eines strukturierten Alltags benötigen. Mit eingeschlossen sind hierbei Sexual- und Gewaltstraftäter, sofern eine therapeutische Anbindung umsetzbar ist.

Bezieher und Bezieherinnen von ALG II/Bürgergeld, die im Rahmen ihrer Eingliederungsvereinbarung einer psychosozialen Betreuung bedürfen, um bestehende Eingliederungshemmnisse abzubauen.

Auf der Seite Aufnahmeverfahren wird erläutert, über welche Wege der ambulante Betreuungsdienst in Anspruch genommen werden kann

Unser Angebot richtet sich im Schwerpunkt an Menschen die an folgenden psychischen Erkrankungen leiden:

• Depressionen, unbewältigte Trauer, Burnout oder chronische Erschöpfung
• Interaktions- und Anpassungsstörungen aufgrund der Persönlichkeitsstrukturen
• Komplexn Traumatisierungen und Traumafolgestörungen
• dem Borderline-Syndrom
• Ängste und Zwänge
• Residualsymptomen psychotischer Erkrankungen
• Suchterkrankungen (Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen).

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