Wir bieten für folgende Leistungsberechtigten ein ambulantes Betreuungsangebot im Rahmen betreuten Einzelwohnens an:
Männer und Frauen, die unter einer seelischen / psychischen Behinderung leiden (auch Komorbiditätsproblematik i.S. Kombination mit Borderlinesymptomatik, Depression, Psychose) und mit Hilfe des angebotenen Betreuungsrahmens unabhängig von stationärer Hilfe im eigenen Wohnraum u. ä. leben können.
Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr, die von legalem oder illegalem Drogenmissbrauch abhängig erkrankt sind und im Zuge einer Nachsorge oder Vorbereitung auf eine stationäre Maßnahme eine persönliche Begleitung und Betreuung zur Alltagsstabilisierung benötigen.
Männer und Frauen, die neben den oben beschriebenen Hilfelagen zusätzlich aus Strafhaft entlassen wurden und intensive Unterstützung zur Wiedereingliederung i. S. des Aufbaus eines strukturierten Alltags benötigen. Mit eingeschlossen sind hierbei Sexual- und Gewaltstraftäter, sofern eine therapeutische Anbindung umsetzbar ist.
Bezieher und Bezieherinnen des Arbeitslosengeldes II, die im Rahmen ihrer Eingliederungsvereinbarung einer psychosozialen Betreuung bedürfen, um bestehende Eingliederungshemmnisse abzubauen.
Auf der Seite Aufnahmeverfahren wird erläutert, über welche Wege der ambulante Betreuungsdienst in Anspruch genommen werden kann