Aufnahmeverfahren

Der Erstkontakt zu uns wird i. d. R. über vorgeschaltete Einrichtungen hergestellt.(Fachkliniken, Bewährungshilfen, Suchtberatungsstellen, sozialpsychiatrische Fachkliniken, u. ä.)

Es finden dort oder bei uns i. d. Geschäftsstelle 2-3 Vorgespräche statt. Die anfragenden Personen stellen ihren Kostenantrag an den zuständigen Leistungsträger i. S. §§ 53 ff. und §§ 67 SGB XII, sowie §57 SGB XII.

Leistungen nach § 16 (2) Nr. 3 SGB II (Psychosoziale Betreuung) sind adäquat anzuwenden. Den Betroffenen kann für das Beantragungs- und Hilfeplanverfahren eine Fachberatung beigeordnet werden (z.B. über Servicestellen der Rehabilitationsträger).
Eine Aufnahme erfolgt erst nach Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung.

Auf der Seite Der Personenkreis ist näher beschrieben, wer unsere Hilfe in Anspruch nehmen kann.

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