Wir bieten fĂŒr folgende Leistungsberechtigten ein ambulantes Betreuungsangebot im Rahmen betreuten Einzelwohnens an:
MÀnner und Frauen, die unter einer seelischen / psychischen Behinderung leiden (auch KomorbiditÀtsproblematik i.S. Kombination mit Borderlinesymptomatik, Depression, Psychose) und mit Hilfe des angebotenen Betreuungsrahmens unabhÀngig von stationÀrer Hilfe im eigenen Wohnraum u. À. leben können.
MĂ€nner und Frauen ab dem 18. Lebensjahr, die von legalem oder illegalem Drogenmissbrauch abhĂ€ngig erkrankt sind und im Zuge einer Nachsorge oder Vorbereitung auf eine stationĂ€re MaĂnahme eine persönliche Begleitung und Betreuung zur Alltagsstabilisierung benötigen.
MĂ€nner und Frauen, die neben den oben beschriebenen Hilfelagen zusĂ€tzlich aus Strafhaft entlassen wurden und intensive UnterstĂŒtzung zur Wiedereingliederung i. S. des Aufbaus eines strukturierten Alltags benötigen. Mit eingeschlossen sind hierbei Sexual- und GewaltstraftĂ€ter, sofern eine therapeutische Anbindung umsetzbar ist.
Bezieher und Bezieherinnen des Arbeitslosengeldes II, die im Rahmen ihrer Eingliederungsvereinbarung einer psychosozialen Betreuung bedĂŒrfen, um bestehende Eingliederungshemmnisse abzubauen.
Auf der Seite Aufnahmeverfahren wird erlĂ€utert, ĂŒber welche Wege der ambulante Betreuungsdienst in Anspruch genommen werden kann